Akupunktur

Akupunktur (Lat.: acus = Nadel, punctio = das Stechen, chin , zhēn biēn) ist ein Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Sie geht von Lebensenergien des Körpers aus (Qi gesprochen: Tschi), die auf definierten Längsbahnen, den Meridianen, zirkulieren und überliefert seit über 2300 Jahren einen steuernden Einfluss auf viele Körperfunktionen haben. Ein gestörter Energiefluss wird für viele Erkrankungen verantwortlich gemacht und soll durch Stiche in, die auf diesen Meridianen befindlichen, Akupunkturpunkte ausgeglichen werden. Bei eng verwandten Methoden wird stumpfer Druck auf die Punkte ausgeübt (Akupressur) oder sie werden erwärmt (Moxibustion).

In der Akupunktur werden rund 400 Akupunkturpunkte maßgeblich benutzt, die auf den definierten Meridianen angeordnet sind. Zwölf Hauptmeridiane sind jeweils spiegelbildlich auf beiden Körperseiten paarig angelegt. Acht Extrameridiane und eine Reihe von Extrapunkten ergänzen dieses Modell. Laut der traditionellen chinesischen Medizin wird durch das Einstechen der sehr dünnen Nadeln der Fluss des Qi (Lebensenergie) beeinflusst.

Die Akupunktur gehört zu den Umsteuerungs- und Regulationstherapien. Noch älter als die Akupunktur ist die Akupressur, bei der die Punkte mit Hilfe der Fingerkuppen (z.B. Tui na Massage) massiert werden.

Eine Akupunktursitzung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Dabei wird der Patient ruhig und entspannt gelagert, typischerweise liegt er oder sitzt bequem

Die Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte 2003 eine Indikationsliste für Akupunktur, die auch bei uns berücksichtigt wird.

Bei uns werden folgende Diagnosen behandelt:

  • Akute und chronische Schmerzen
    (z.B. Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen)
  • Gastrointestinale Störungen
    (Störungen im Magen-Darm-Trakt)
  • Herz-Kreislaufstörungen
  • Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen
  • Schlafstörungen
  • Allergien (Heuschnupfen)
  • Nikotinabusus
  • Adipositas (Übergewicht)

 

Haltung der Krankenkassen

Alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen bezahlen derzeit gemäß einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland Akupunktur bei chronischen (über 6 Monate) Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder in den Knien (bei Kniegelenksarthrose) im Rahmen einer Schmerztherapie. Alle anderen Akupunkturbehandlungen sind nicht Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und müssen deshalb selbst bezahlt werden. Näheres erfahren Sie bei unseren Mitarbeiterinnen.